- Beratung des Gerichtes in allen EDV-Fragen, ggf. frühe Mitwirkung bei der Klärung des (technischen) Sachverhaltes und bei der Formulierung von Beweisfragen
- Beweissicherung
- Erstellung von Gutachten über Mängel, Üblichkeit, Schadenhöhe, Sanierungsmöglichkeiten, Wert, etc.
- Fragen des Urheberrechtschutzes von Programmen und Fragen aus dem Bereich des UWG
- Erstellung von Schiedsgutachten und Mitwirkung bei Schiedsgerichten und Schlichtungsverfahren
- Dozententätigkeit zu Themen der EDV im Zivil- und Strafbereich
- Computerkriminalität, Analysen, Ermittlungen, Rekonstruktion von Daten und Programmen